AGBs
 
   
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Frau Weisser Andrea, im folgenden kurz „Veranstalter“ genannt, geleiteten Psychomotorikkurse „Lernen durch Bewegung“. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zu folgenden Bedingungen:

1. Anmeldung:

Die Anmeldeformulare müssen spätestens zum Anmeldeschluss per Post oder Fax dem Veranstalter mit gültiger Unterschrift von mindestens einem Erziehungsberechtigten zugegangen sein, oder den entsprechenden Veranstaltungseinrichtungen an die dortige Leitung ausgehändigt werden.

2. Anmeldebestätigung/Vertragsschluss:

Die Kursteilnahme wird ihnen (per Mail, Fax oder Post) spätestens 1 Woche vor Kursbeginn schriftlich bestätigt.

3. Kursgebühren:

Die Gebühr wird mit Kursbeginn zur Zahlung fällig und ist im Programm und in den Anmeldeformularen angegeben und wird von ihrem Konto abgebucht, wenn sie dem Veranstalter eine Einzugssermächtigung erteilt haben. Andernfalls muss die Gebühr zu Kursbeginn auf dem Veranstalterkonto 50358498, BLZ 72150000, Sparkasse Ingolstadt, eingegangen sein. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben.

4. Gebührenermäßigung:

Für jedes weitere angemeldete Kind einer Familie im selben Kurs gibt es 10% Ermäßigung auf den zweiten Kursbeitrag.

5. Kündigung:

Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines jeden Kursblockes möglich und muss schriftlich erfolgen – ohne Begründung – und spätestens 3 Wochen vor Kursende des jeweiligen Blockes dem Veranstalter zukommen. Ohne eine schriftliche Kündigung verlängert sich die Teilnahme stillschweigend um einen weiteren Kursblock. Ein späterer Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Umzug, Krankheit, o.ä.) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich. Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

6. Rücktritt vom Vertrag durch Nichterreichen der Teilnehmerzahl:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei ungenügender Anzahl von Anmeldungen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht auf Rückerstattung des vollen eingezahlten Beitrages.

7. Ausschluss eines Teilnehmers:

Stellt sich während des Kurses heraus, dass ein Teilnehmer für den Kurs körperlich oder mental nicht geeignet bzw. noch nicht reif genug ist, so dass der Kurs nicht zielführend ist, so steht dem Veranstalter das Recht zu, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall ist der anteilige Kurspreis, ausgehend von den noch nicht stattgefundenen Veranstaltungen, zurückzuerstatten.

8. Haftungsbeschränkung:

Die Teilnehmer sind frühestens 5 Min. vor Kursbeginn am Kursort abzugeben, d.h. dem Veranstalter zu übergeben und spätestens 5 Min. nach Kursende abzuholen. Lediglich für diesen Zeitraum, sowie für die Dauer des Unterrichts besteht seitens des Veranstalters eine Aufsichtspflicht. Der Veranstalter hat für die Durchführung von Kursen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Veranstalter empfiehlt den Erziehungsberechtigten jedoch grundsätzlich den Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung, die das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind mitumfasst, so dass im Falle der Verursachung eines Schadens durch das teilnehmende Kind eine Haftpflichtversicherung besteht. Im übrigen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.

9. Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen:

Sollte ein Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer an einem Kurstag nicht zum Kurs erscheinen können, so ist dies durch die Erziehungsberechtigten dem Veranstalter spätestens vor dem Beginn des Kurses telefonisch mitzuteilen. Eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten erfolgt nicht.

10. Ausfall von Kurseinheiten:

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Veranstalters, o.ä.) können einzelne Kurse ausfallen. Dafür gibt es für jeden Block einen verbindlichen Ersatztermin. Sollten wider Erwarten mehrere Termine ausfallen, werden weitere Ersatztermine in Absprache mit den Erziehungsberechtigten vereinbart. Sollten einzelne Teilnehmer die weiteren vereinbarten Ersatztermine nicht wahrnehmen können, wird der Beitrag anteilig zurückgezahlt.

11. Austasuch mit dem Erziehungspersonal in Erziehungsfragen:

Der Veranstalter ist berechtigt sich in Erziehungsfragen mit dem jeweiligen Erziehungspersonal der jeweiligen Institution auszutauschen und Informationen weiter-zugeben und umgekehrt vom Personal zu erhalten.
Dies ist notwendig, um eine bestmögliche Förderung der Teilnehmer zugewährleisten.

12. Hausordnung:

Die jeweiligen Hausordnungen der Einrichtungen sind einzuhalten.

13. Ferienregelung:

In den Schulferien und an Feiertagen finden keine Kurse statt. Ausnahmeregelungen gibt es bei Ersatzterminen, die im Falle höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Veranstalters, o.ä.) in den Ferienzeiten stattfinden können.

14. Sonstiges:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs` unwirksam sein bleibt der Vertrag im ganzen unter Fortgeltung der übrigen Bestimmungen bestehen. Statt den unwirksamen Bestimmungen gilt die Vereinbarung, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit stattdessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.